REGLEMENT 5K BREAKFAST RUN- ZURICH MARATÓN DE SEVILLA 2024

ARTIKEL 1. VORSTELLUNG

Das Städtische Sportinstitut Sevilla (Instituto Muncipal de Deportes de Sevilla), veranstaltet in Zusammenarbeit mit Motorpress Ibérica S.A. den  III. 5K Breakfast Run- Zurich Maratón de Sevilla am Samstag, 17. Februar 2024 um 9:00 Uhr. Alle Personen ab 12 Jahre sind startberechtigt ohne Unterscheidung jeglicher Art.

ARTIKEL 2. DISTANZ

Die Strecke misst ungefähr 5.000 Meter.

ARTIKEL 3. STRECKE

START: PLAZA DE AMÉRICA.

STRECKE: VUELTA COMPLETA A LA PLAZA DE AMÉRICA (DEJANDO LA PLAZA A LA IZQUIERDA), PASEO DE LAS DELICIAS, AVENIDA DE LA PALMERA, AVENIDA DEL CARDENAL ILUNDÁIN, AVENIDA DE MANUEL SIUROT, AVENIDA DE LA BORBOLLA, AVENIDA DE PORTUGAL, GLORIETA DEL CID (DEJÁNDOLA A LA DERECHA), AVENIDA ISABEL LA CATÓLICA (VÍA MÁS LEJANA A LA PLAZA DE ESPAÑA), PLAZA DE ESPAÑA, AVENIDA ISABEL LA CATÓLICA (VÍA MÁS LEJANA A LA PLAZA DE ESPAÑA), GLORIETA DE COVADONGA, AVENIDA DE DON PELAYO, PLAZA AMÉRICA (DEJANDO LA PLAZA A LA DERECHA).

ZIEL: PLAZA DE AMÉRICA.

ARTIKEL 4. STARTZEIT

Der Start ist um 9:00 Uhr und das Zeitlimit für die Beendigung des Laufes beträgt 1 Stunde. Das Ziel wird um 10:00 Uhr geschlossen.

ARTIKEL 5. SPORTGERÄTE UND FAHRMITTEL

Es ist nicht erlaubt Sportgeräte oder andere Fahrmittel zu benutzen (inklusive Handbikes). Ausnahme hiervon sind die vom Verband zugelassenen Rennrollstühle der behinderten Teilnehmer und die von dem Veranstalter offiziell erlaubt sind. Diese Teilnehmer sind verpflichtet Helm zu tragen.

ARTIKEL 6. ANMELDUNG

6.1. ANMELDEDATUM

Ab 12. Mai 2023 bis Montag, 12. Februar 2024, 23:59 Uhr oder bis die 2.000 verfügbaren Startnummern ausverkauft sind.

6.2. PREISE UND ANMELDEZEITEN

  • Ab Anmeldestart bis 28. Mai 2023 oder bis alle verfügbaren Startnummern ausverkauft sind: 8,60 €.
  • Ab 29. Mai bis 30. September 2023 oder bis alle verfügbaren Startnummern ausverkauft sind: 10,60 €.
  • Ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 oder bis alle verfügbaren Startnummern ausverkauft sind: 12,60 €.
  • Ab 1. Januar bis 12. Februar 2024, 23:59 Uhr oder bis alle verfügbaren Startnummern ausverkauft sind: 15,60 €
  • Nachmeldungen (wenn Startnummern noch zur Verfügung stehen): 20 €

6.3. ANMELDEVORGANG:

Internet, www.zurichmaratonsevilla.es, beim Annmeldebereich des Rennen 5K Breakfast Run- Zurich Maratón de Sevilla 2024

6.4. HINWEIS:

  • Die Anmeldung ist persönlich und nicht übertragbar und setzt die volle Anerkennung des technischen Reglements der Veranstaltung voraus.
  • Nach erfolgter Anmeldung darf die Teilnahme auf keinen Fall wegen Nichtteilnahme am Rennen oder aus anderen Gründen auf eine andere Person übertragen werden.
  • Sobald die Anmeldung formalisiert ist, wird der Betrag auf keinen Fall zurückerstattet.
  • Das Anmeldelimit für den 5K Breakfast Run- Zurich Maratón de Sevilla 2024 beträgt 2.000 Teilnehmer.

6.5. STARTPLATZ-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Nach der Anmeldungsbuchung wird das Startgeld keinenfalls zurückerstattet. Bei der Anmeldung kann jedoch der Teilnehmer von der Möglichkeit einer Startplatz-Rücktrittsversicherung Gebrauch zu machen. Es stehen dafür drei zur Auswahl, wobei man verpflichtet ist, eine davon anzukreuzen.

  • Nein, ich möchte keine Versicherung.
  • Die Versicherungsprämie beträgt 1,5 Euros. Rückerstattung 80% der Anmeldegebühr bis zum 31. Januar 2024.
  • Die Versicherungsprämie beträgt 3 Euros. Rückerstattung 100% der Anmeldegebühr bis zum 31 Januar 2024.
    • Die Rücktrittsversicherung kann nur bei der Anmeldung gebucht werden.
    • Die Versicherungsprämie wird nicht zurückerstattet.
    • Es ist nicht erlaubt den Versicherungsberechtigten zu ändern.

ARTIKEL 7. KLASSENEINTEILUNG UND WERTUNG

7.1. EINTEILUNG

Die Einteilung lauten wie folgt:

  • Männer und Frauen.

7.2. WERTUNG

Die Wertung lautet wie folgt::

  • Gesamtwertung Männer und Frauen.

ARTIKEL 8. TROPHÄEN

Die 3 Erstplatzierten in der Gesamtwertung, sowohl Frauen als auch Männer, erhalten eine Trophäe.

8.1. VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE UND BEANSTANDUNGEN

Die Ergebnisse werden auf der offizielen Website veröffentlicht https://www.zurichmaratonsevilla.es/ und in der Nähe, wo die Siegerehrung stattfinden wird, ausgehängt.

Die Beanstandungen, die Positionen bei der Klassifizierung betreffen, werden der Organisation innerhalb von maximal 30 Minuten nach Veröffentlichung der Klassifizierungen schriftlich vorgelegt.

Andere Beanstandungen müssen schriftlich an folgende E-mail Adresse info@zurichmaratonsevilla.es vor dem nachfolgenden Mittwoch des Stattfinden des Rennens, eingereicht werden.

Der Veranstalter wird die Entscheidung in Bezug der Wertung innerhalb von spätestens 10 Tagen mitteilen, wobei diese Wertungen dann als entgültig gelten. Bis dahin werden alle Wertungen nur provisorische gelten.

ARTIKEL 9. STARTNUMMERN

Die Startnummern können nur auf der Messe in der Kongresshalle “FIBES” Sevilla abgeholt werden am Freitag, 16. Februar 2024 von 10:00 bis 20:00 Uhr (durchgehend).

Die Abholung der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Startanmeldung und dem Personalausweises, Reisepasses oder einem offieziellen Lichtbilddokument.

Am Tag der Veranstaltung werden keine Startnummern ausgehändigt.

Der Teilnehmer muss die Startnummern auf Brusthöhe befestigen und während der ganzen Veranstaltung tragen.

Die Startnummern müssen so befestigt werden, daß diese gut sichtbar sind und dürfen nicht geändert werden.

Die Startnummern sind mit einem wegwerfbaren Chip versehen und dürfen weder gefaltet noch geändert werden.

ARTIKEL 10. DISQUALIFIZIERUNG

Grund der Disqualifizierung:

  • Einreichen von falschen Anmeldedaten (Alter, Wohnort, usw.)
  • Strecke nicht vollständig laufen
  • Nicht-Durchlaufen der Zeiterfassungsposten
  • Startnummer nicht sichtbar auf der Brust tragen oder abgebildete Information verdecken
  • Laufen mit einer Startnummer und/oder Chip eines anderen Läufers
  • Missachtung von Anweisungen der Richter und/oder Personal des Veranstalters
  • Startnummer an einen anderen Läufer zum Kopieren verleihen und damit den Marathon laufen
  • Unsportliches Verhalten

ARTIKEL 11. VERSORGUNG

Alle Läufer erhalten am Ziel feste und flüssige Verpflegung.

ARTIKEL 12. SANITÄTSDIENST

Der 5K Breakfast Run- Zurich Maratón de Sevilla 2024 verfügt über die notwendigen Ärzte für die Betreung der Läufer während der ganzen Veranstaltung. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmer sich vor dem Rennen einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Alle Teilnehmer erkennen das Risiko bei der Teilnahme an Sportaktivitäten an.

Gleichzeitig erklärt der Läufer, daß er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und es unter eigener Verantwortung tut.

Jeder Läufer der unter Gesundheitsprobleme leidet, ist verpflichtet dem Veranstalter diese vorab schriftlich mitzuteilen und auf der Startnummer ein rotes Kreuz zu markieren sowie Name, Adresse, Telefón und das Gesundheitsproblem anzugeben.Er ist auch (aus Sicherheitsgründen) verpflichtet, dies vor dem Rennen schriftlich mitzuteilen (unter der Angabe der Startnummer).

Die eingesetzen Ärzte sind berechtigt, Läufer aus medizinischen Gründen aus dem Rennen zu nehmen.

ARTIKEL 13. KLEIDERAUFBEWAHRUNG

Der Veranstalter stellt einen Dienst für die Kleiderablage, wo die Läufer ihre Sachen hinterlegen können. Es wird nicht für die hinterlegten Gegenstände gehaftet.

Die Mitarbeiter des Veranstalters der Kleiderablage können von den Läufern verlangen, ihre Taschen vor dem Hinterlegen zu öffnen, um den Inhalt zu prüfen. Falls der Läufer dies nicht zulässt, wird der Veranstalter die Tasche zur Annahme verweigern.

ARTIKEL 14. ZUGELASSENE FAHRZEUGE

Die einzigen Fahrzeuge, die das Rennen verfolgen können, müssen von dem Veranstalter die Befugnis bekommen haben. Es ist vollkommen untersagt die Läufer mit irgendeinem Kraftfahrzeug oder Sportgerät zu begleiten (Rollschuhe, Fahrrad, usw.). Der Stadtpolizei Sevillas ist berechtigt diese Begleiter aus dem Rennen zu nehmen. Es steht ein Besenfahrzeug zur Verfügung, damit die Läufer am Rennschluss, die aus irgendeinem Grund oder nicht in der Lage sind das Rennen fortzusetzen, einsteigen oder das Rennen auf Anweisung des Streckenpersonals aufgeben. Oder für die Läufer, die nicht in der Lage sind, den im Zeitplan angegebene Schlusszeit einzuhalten.

ARTIKEL 15. NICHT ZUGELASSENE DEMONSTRATION

Es ist vollkommen untersagt jede Art von Demonstrationen, die die Sicherheit der Teilnehmer sowie die Durchführung der Veranstaltung gefährden können. Die Sicherheitskräfte sind berechtigt diese aus dem Rennen zu nehmen.

ARTIKEL 16. ANNAHME DER BESTMMUNGEN

Alle Teilnehnehmer erkennen bei der Anmeldung diese BESTIMMUNGEN an. Bei Zweifelsfällen ist das Urteil des Veranstalters maßgebend

ARTIKEL 17. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND ABSAGERICHTLINIEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19

Die Organisation des 5K Breakfast Run- Zurich Maratón de Sevilla trifft die notwendigen Maßnahmen, wenn die durch COVID-19 verursachte gesundheitliche Situation dies erfordert, um unter dem Schutz der zuständigen Gesundheitsbehörden die größtmögliche Sicherheit sowohl der Teilnehmer als auch der medizinischen Versorgung zu gewährleisten, Freiwillige, Öffentlichkeit, Sicherheitskräfte und das gesamte Personal, das die Organisation des Rennen ausmacht.

Die Starteinrichtungen, die Ziellinie, die Kleideraufbewahrung, die Verpflegungsstellen, die medizinischen Dienste und die öffentlichen Bereiche können in der Nutzung eingeschränkt oder gemäß dem von den Gesundheitsbehörden bei der Durchführung des Tests festgelegten COVID-19-Protokoll modifiziert werden.

Sollten die Gesundheitsbehörden aufgrund einer COVID-Notsituation zum Zeitpunkt des Rennens entscheiden, die Teilnehmerzahl auf eine niedrigere als die Anmeldungenzahl zu beschränken oder im Extremfall das Rennen abzusagen, bietet die Organisation den betroffenen Läufern folgenden Optionen:

  • Verschiebung Ihrer Anmeldung auf die nächste Ausgabe, and dem das Rennen durchgeführt wird.
  • Beantragung zur Rückerstattung des Betrags Ihrer Anmeldung, der je nach Anmeldedatum bis zur der Absage der Veranstaltung, wie folgt lautet:
  • Erfolgt die Absage vor dem 1. Februar 2024, wird 90% der Anmeldegebühr zurückerstattet.
  • Bei einer Absage zwischen dem 2. und 11. Februar 2024 wird 70 % der Anmeldegebühr zurückerstattet.
  • Erfolgt die Absage zwischen dem 12. und 17. Februar 2024, wird 50% der Anmeldegebühr zurückerstattet.

ARTIKEL 18. ANNAHME FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN (DATENSCHUTZ-POLICY)

Für die Einhaltung der Bestimmungen im ARTIKEL 5 des Gesetzes 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz von personenbezogenen Daten, informieren wir Sie, daß Ihre persönlichen Daten unter der Verantwortung des Städtischen Sportinstitut Sevilla (Instituto Municipal de Deportes de Sevilla) und von Motorpress Ibérica S.A bearbeitet und in Dateien gespeichert werden. Diese Datensammlung wird bei der spanischen Datenschutzagentur (Agencia Española de Protección de Datos) angemeldet. Die Bearbeitung und Abspeicherung der persönlichen Daten hängt mit der Anmeldung der Teilnehmer zusammen, sowie für Mitteilungen in Bezug des Stadtmarathons Sevilla an diese.

Das Städtische Sportinstitut Sevilla (Instituto Municipal de Deportes de Sevilla) und Motorpress Ibérica S.A verpflichten sich, die Bestimmungen technisch und organisatorisch für Sicherheitsmaßnahmen im Gesetzt 3/2018 vom 5. Dezember für den Schutz personenbezogener Daten und digitaler Rechte, zu erfüllen.

Die personenbezogenen Daten sowie die möglichen Bilder, die während der Laufveranstaltung gemacht werden können, werden nur für den Zweck der Verbreitung der Veranstaltung sowie die Veröffentlichung der Endergebnisse, wo nur der Vorname, Name, Klasseneinteilung und Staatsangehörigkeit erscheint.

Gleichzeitig, da das Rennen im nationalem und internationalem Kalender des Spanischen Leichtathletikverbandes (Real Federación Española de Atletismo) und vertraglich mit dem Unternehmen der Datenberarbeitung vereinbart, wird die Veranstaltung geschäftlich wie folgt ausdrücklich genutzt werden: Weiterleitung der Daten an den Spanischen Leichtathletikverbandes (Real Federación Española de Atletismo) für eigene Zwecke, Verwendung von Bildern, die während der Veranstaltung gemacht wurden, um diese in irgendeinem Format zu veröffentlichen (Printmedien, Internet, Mitteillungen, Videos, etc.) wird hiermit ausdrücklich zugestimmt.

Bei der Anmeldung erklären Sie sich über die hier aufgeführten Bedingungen informiert zu sein und sind damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten für die vorgenannten Zwecke genutzt werden.

Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch in Anspruch nehmen und schriftlich an folgende Adresse mitteilen:

Instituto Municipal de Deportes de Sevilla

Edificio SIPS, Parque Empresarial Arte Sacro de Sevilla

c/ Química, s/n (esquina con c/ Astronomía),

41015–Sevilla.

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