Reglement Zurich Maratón de Sevilla 2025

ARTIKEL 1. VORWORT

Das Städtische Sportinstitut Sevilla (Instituto Muncipal de Deportes de Sevilla), veranstaltet in Zusammenarbeit mit Sport Life Ibérica SA. den XL Zurich Maratón de Sevilla am Sonntag, 23. Februar 2025 um 8:30 Uhr. Alle volljährigen Personen sind startberechtigt ohne Unterscheidung jeglicher Art.

ARTIKEL 2. HOMOLOGATION

Die Strecke wird 42,195 Meter messen und ordnungsgemäß homologiert sein. Es gelten die Regeln der IAAF Road Races und des Spanischen Leichtathletikverbandes (RFEA) und ist im Kalender der AIMS verzeichnet. Die Strecke wird abgesteckt und jeder Kilometer wird senkrecht und waagerecht ausgeschildert sein.

ARTIKEL 3.STRECKE

Start: Paseo De Las Delicias.

Strecke: Paseo De Las Delicias - Glorieta De Los Marineros - Paseo De Cristóbal Colón - Calle Arjona - Avenida Torneo - Glorieta Duquesa Cayetana De Alba - Puente De La Barqueta - Calle Puerta De La Barqueta - Calle José De Gálvez - Calle Juan Bautista Muñoz - Calle Américo Vespucio - Glorieta De Ingenieros - Camino De Los Descubrimientos – Calle Francisco Montesinos - Calle Inca Garcilaso - Glorieta Torre Sevilla - Avenida Ronda De Triana - Plaza San Martín De Porres - Calle López De Gomara - Avenida Blas Infante - Glorieta Carlos Cano - Calle Alfredo Kraus - Calle Virgen De La Oliva - Calle Santa Fé - Calle Virgen De Luján - Glorieta De Las Cigarreras - Puente De Los Remedios - Glorieta De Los Marineros - Paseo De Cristobal Colon - Calle Arjona - Avenida Torneo - Glorieta Duquesa Cayetana De Alba - Avenida Concejal Alberto Jiménez Becerril - Glorieta Olímpica - Avenida Juventudes Musicales - Ronda Urbana Norte (Se-30) - Glorieta Berrocal - Avenida Alcalde Manuel Del Valle - Carretera De Carmona - Calle Francisco De Ariño – Calle Samaniego - Calle Esperanza De La Trinidad - Calle Urquiza – Calle Pablo Iglesias - Calle Juan Antonio Cavestany - Calle Luis Montoto - Avenida De Kansas City - Calle Éfeso - Calle Ada - Avenida Padre José María Javierre - Avenida De Andalucía – Avenida De La Cruz Del Campo – Gran Plaza - Avenida De La Ciudad Jardín - Avenida Del Alcalde Juan Fernández - Glorieta De Víctimas Del Terrorismo - Calle De Nuestra Señora De Las Mercedes - Calle Cardenal Bueno Monreal - Avenida Manuel Siurot - Calle Guadaira - Avenida De La Palmera - Avenida De La Guardia Civil - Avenida De La Borbolla - Avenida De Don Pelayo - Avenida De Isabel La Católica - Plaza De España - Avenida De Isabel La Católica - Glorieta San Diego - Avenida Portugal - Avenida De La Borbolla - Calle Juan De Mata Carriazo - Calle José María Moreno Galván - Calle Luis Montoto - Calle Recaredo - Calle Maria Auxiliadora - Ronda De Capuchinos - Calle Muñoz León - Calle Parlamento De Andalucía - Calle Resolana - Calle Vib Arragel - Calle Calatrava - Alameda De Hércules - Calle Trajano - Plaza Del Duque De La Victoria - Calle Campana - Calle O´ Donnell - Calle Velázquez - Calle Tetuán - Plaza Nueva - Avenida De La Constitución - Puerta De Jerez - Calle San Fernando - Plaza De Don Juan De Austria - Avenida De El Cid - Glorieta San Diego - Avenida De María Luisa - Glorieta De Los Marineros - Paseo De Las Delicias.

Ziel: Paseo De Las Delicias.

ARTIKEL 4. STARTZEIT

Der Start ist um 8:30 Uhr und das Zeitlimit für die Beendigung des Laufes beträgt 6 Stunden. Das Ziel wird um 14:30 Uhr geschlossen. Der Start für behinderte Teilnehmer mit Rollstuhl ist um 8:29 Uhr.

ARTIKEL 5. SPORTGERÄTE UND FAHRMITTEL

Es ist nicht erlaubt Sportgeräte oder andere Fahrmittel zu benutzen (inklusive Handbikes). Ausnahme hiervon sind die vom Verband zugelassenen Rennrollstühle der behinderten Teilnehmer und die von dem Veranstalter offiziell erlaubt sind. Diese Teilnehmer sind verpflichtet Helm zu tragen.

ARTIKEL 6. ANMELDUNG

6.1. ANMELDEZEITEN:

Vom 8. April 2024 bis Montag, 17. Februar 2025 - 23:59 Uhr oder bis die 12.000 verfügbaren Startnummern ausverkauft sind. Diese Zahl könnte nach Hinweisen der Behörden und zuständigen Stellen in Gesundheits- und Sportangelegenheiten modifiziert werden, ob eine Erhöhung möglich ist oder aufgrund der aktuellen Gesundheitslage zum Renntermin reduziert werden muss.

6.2. STARTGEBÜHR UND ANMELDEDATUM:

RABATTE FÜR IN EINER GEMEINDE DER PROVINZ SEVILLA WOHNHAFTEN LÄUFER(*):

(*) Anmeldung bis zum 5. Dezember 2024 oder bis alle verfügbaren Startnummern ausverkauft sind:

  • Normale Anmeldung: 20.48 €
  • Teilnehmer mit Behinderung (33%): 10,14 €

Anmeldung vom 6. Dezember 2023 bis 31. Januar 2025 oder bis alle verfügbaren Startnummern ausverkauft sind:

  • Normale Anmeldung: 40,99 €
  • Teilnehmer mit Behinderung (33%): 20,49 €

Nachmeldungen (wenn Startnummern noch zur Verfügung stehen):

  • Normale Anmeldung: 61,50 €
  • Teilnehmer mit Behinderung (33%):61,50€

ANMELDUNG FÜR IN SEVILLA NICHT WOHNHAFTENDE LÄUFER:

Ab dem Anmeldestart bis Anmeldenummer 12.000:

  • Normale Anmeldung: 70,82 €
  • Teilnehmer mit Behinderung (33%): 35,41 €

Die Sonderaktion für andalusische Vereine (vom 8. April bis 25. Mai 2024) bietet einen Rabatt von 20% auf den zum Zeitpunkt der allgemeinen Anmeldung geltenden Preis (für nicht in der Provinz Sevilla ansässige Personen).

Zu dem Startpass kommt noch die Gebühr von 5,00€ der “Tageslizenz“ des Spanischen Leichtathletikverbandes (RFEA) hinzu. Nicht verpflichtet sind diejenigen Teilnehmer, die die spanische oder andalusische Lizenz oder die Karte “corredor Plus“ besitzen.

6.3. BEDINGUNGEN:

6.3.1.- Der Rabatt für Vereine aus Andalusien ist wie folgt gültig:

  • Die Vereine müssen im Sportverband Andalusiens (Registro Andaluz de Entidades Deportivas) eingetragen sein.
  • Der Verein muss eine Mindestanzahl von 15 Mitgliedern anmelden.

6.3.2.- Als Nachweis, daß man in einer Gemeinde der Provinz Sevilla oder in der Stadt Sevilla wohnhaft ist, muss an das Anmeldebüro des Zurich Maratón de Sevilla per Email [inscripciones@deporticket.com] der Einwohnermeldeamtseintrag des Läufers geschickt werden. Nur der Einwohnermeldeamtseintrag wird als GÜLTIGER NACHWEIS anerkannt.

6.3.3.- Dies gilt auch für die behinderten Teilnehmer, die bei der Anmeldung den Nachweis zusammen mit dem Anmweldeformular schicken müssen. Es kann aber auch eine Kopie des Behindertenausweises mit dem Grad der Behinderung, an die Email Adresse [inscripciones@deporticket.com] geschickt werden.

6.3.4.- Ab Dienstag, 18. Februar 2025 um 0:01 Uhr wird keine Anmeldung mehr zugelassen.

6.4. ANMELDUNG:

Online-Anmeldung, bei   www.zurichmaratonsevilla.es   unter Anmeldung.

6.5. HINWEIS:

  • Die Startplätze sind nicht übertragbar und man erkennt die Allgemeinen Bedingungen der Veranstaltung, sowie die mit aufgeführte Verantwortungserklärung (Anhang 1) an.
  • Auf keinen Fall darf der Startplatz nach erfolgter Anmeldung bei einer Nichtteilnahme oder aus anderen Gründen, nicht auf eine andere Person übertragen werden.
  • Das Startnummernlimit für den XLich Maratón de Sevilla 2025 liegt bei 12.000 Läufern.

6.6.- STARTPLATZ-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Nach der Anmeldungsbuchung wird das Startgeld keinenfalls zurückerstattet. Bei der Anmeldung kann jedoch der Teilnehmer von der Möglichkeit einer Startplatz-Rücktrittsversicherung Gebrauch zu machen. Es stehen dafür drei zur Auswahl, wobei man verpflichtet ist, eine davon anzukreuzen.

  • Nein, ich möchte keine Versicherung.
  • Die Versicherungsprämie beträgt 10% der Anmeldegebühr: 7,08 €. Rückerstattung 80% der Anmeldegebühr bis zum 31. Januar 2025.
  • Die Versicherungsprämie beträgt 20% der Anmeldegebühr: 14,16 €. Rückerstattung 100% der Anmeldegebühr bis zum 31 Januar 2025.
  • Die Rücktrittsversicherung kann nur bei der Anmeldung gebucht werden.
  • Die Versicherungsprämie wird nicht zurückerstattet.
  • Es ist nicht erlaubt den Versicherungsberechtigten zu ändern.

ARTIKEL 7. ALTERSKLASSEN UND WERTUNG

7.1. ALTERSKLASSEN

Die Klasseneinteilungen lauten wie folgt:

  • U20 M/F: Geburtsjahr 2006 und 2007 (Volljährig am Renndatum)
  • U23 M/F: Geburtsjahr 2003 bis 2005
  • Master M/W: Geburtsjahr 2002 bis M/F (35 Jahre)
  • M/F 35: 35 bis 39 Jahre
  • M/F 40: 40 bis 44 Jahre
  • M/F 45: 45 bis 49 Jahre
  • M/F 50: 50 bis 54 Jahre
  • M/F 55: 55 bis 59 Jahre
  • M/F 60: 60 bis 64 Jahre
  • M/F 65: 65 bis 69 Jahre
  • M/F 70: 70 bis 74 Jahre
  • M/F 75: 75 bis 79 Jahre
  • M/F 80: 80 bis 85 Jahre
  • M/F 85: älter als 85 Jahre
  • Behinderte Teilnehmer M/F mit Rollstuhl
  • Körper-/geistigbehinderte Teilnehmer M/F

* Alle Altersangaben müssen am Tag des Rennen übereinstimmen.

7.2. WERTUNG

Die Wertungen lauten wie folgt:

  • Gesamtwertung aller Teilnehmer/innen
  • Gesamtwertung behinderte Teilnehmer/innen mit Rollstuhl
  • Gesamtwertung körper-/geistigbehinderte Teilnehmer/innen
  • Wertung Teilnehmer/innen nach Altersklassen
  • Sonderwertung Teilnehmer/innen spanische Staatsangehörige
  • Sonderwertung Teilnehmer/innen aus Andalusien
  • Sonderwertung Teilnehmer/innen aus Sevilla
  • Sonderwertung Vereine

Falls es mehrere Startblöcke oder Startwellen gibt, erfolgt die Wertung anhand der Nettozeit ab dem Überqueren der Startlinie bis zum Überqueren der Zielmatte.

ARTIKEL 8. SIEGERPREISE

Die Geldpreise lauten wie folgt:

GELDPREISE GESAMTPLAZIERUNG EINZELWERTUNG

PLATZ

MÄNNER

FRAUEN

1.

15.000 $

15.000 $

2.

7.500 $

7.500 $

3.

5.000 $

5.000 $

4.

2.500 $

2.500 $

5.

2.000 $

2.000 $

6.

1.500 $

1.500 $

7.

1.000 $

1.000 $

8.

500 $

500 $

 

GELDPREISE STRECKENBESTZEIT MARATHON

REKORD

MÄNNER

FRAUEN

 

Zurich Maratón de Sevilla

2h 03:27"

2h 18:52"

10.000 $

Diese Preise sind kumulierbar mit der Einzelwertung bei der Gesamtplatzierung

GELDPREISE EINZELWERTUNG SPANIER/IN

PLATZ

MÄNNER

FRAUEN

1.

3.000 €

3.000 €

2.

2.000 €

2.000 €

3.

1.000 €

1.000 €

4.

700 €

700 €

5.

500 €

500 €

Diese Preise sind kumulierbar mit der Einzelwertung bei der Gesamtplatzierung und werden nur dann ausgezahlt, wenn die Zeiten bei Männern unter 2:12:00 und bei Frauen unter 2:32:00 liegen.

GELDPREISE SONDERWERTUNG AUS ANDALUSIEN

PLATZ

MÄNNER

FRAUEN

1. Andalusier / in

1.500 €

1.500 €

2. Andalusier / in

750 €

750 €

3. Andalusier / in

500 €

500 €

Diese Preise sind kumulierbar mit der Einzelwertung bei der Gesamtplatzierung und für Spanier/innen und werden nur dann ausgezahlt, wenn die Zeiten bei Männern unter 2:17:00 und bei Frauen unter 2:37:00 liegen.

Als Andalusier/in versteht sich für die Wertung und Siegerpreise, daß man die spanische Staatsangehörigkeit hat und in einem Bezirk Andalusiens geboren ist oder wohnt.

Als Einwohner/in Sevillas versteht sich für die Wertung und Siegerpreise, daß man die spanische Staatsangehörigkeit hat, in Sevilla geboren ist oder seinen Wohnsitz hat.

GELDPREISE SONDERWERTUNG BEHINDERTE TEILNEHMER

PLATZ

ROLLSTUHL

KÖRPER-/GEISTIGBEHINDERT

1.

600 €

600 €

2.

450 €

450 €

3.

300 €

300 €

Die Preise für Rollstuhlfahrer (Männer und Frauen) werden ganz ausgezahlt, wenn die Zeiten bei Männern unter 1:50:00 und bei Frauen unter 2:10:00 liegen. Andernfalls werden die Preise zu 50% ausgezahlt. Wenn die Zeiten bei Männern über 2:00:00 und bei Frauen über 2:20:00 werden keine Geldpreise ausgezahlt.

Die Preise für geistig-/körperbehinderte Läufer (Männer und Frauen) werden ganz ausgezahlt, wenn die Zeiten bei Männern unter 2:40:00 und bei Frauen unter 3:10:00 liegen. Andernfalls werden die Preise zu 50% ausgezahlt. Wenn die Zeiten bei Männern über 2:50:00 und bei Frauen über 3:20:00 werden keine Geldpreise ausgezahlt.

Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt abzüglich Steuern gemäß den Vorschriften und die Zeiten müssen von dem Spanischen Leichtathletikverband bestätigt werden. Alle Teilnehmer, die einen Geldpreis erhalten und bei denen eine Doping-Kontrolle durchgeführt wurde, bekommen den Preis erst dann ausgezahlt, wenn das Ergebnis der Kontrolle dem Veranstalter vorliegt.

Die Preisübergabe erfolgt nur gegen Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder einem offiziellen Lichtbilddokument des Läufers.

Die Läufer, die einen nationalen oder internationalen Rekord erlangen, sind verpflichtet sich einer Dopingkontrolle zu unterführen.

Sonderwertung Vereine

Es erhalten jeweils einen Pokal die drei Vereine mit den meisten Läufer/innen, die ins Ziel gelaufen sind.

8.1. BEANSTANDUNGEN

Für die Wertungen sind ausschließlich nur die Mitglieder des Schiedsrichterausschusses des Spanischen Leichtathletikverbandes (RFEA) zuständig.

Proteste, die in Bezug zu der Platzwertung mit Anspruch auf Preisegelder betreffen, werden zunächst mündlich und ohne Hinterlegung einer Kaution, beim Marathon-Schiedsrichter geltend gemacht. Wenn man nicht mit den Vorgaben des Kampfrichters einverstanden ist, wird es dem Wettbewerbskomitee des Spanischen Leichtathletikverbandes (RFEA ) oder einer Berufungsjury, falls vom RFEA ernannt, schriftlich vorgelegt. Wird der Anspruch dem Spanischen Leichtathletikverbandes (RFEA) -Wettbewerbsausschuss vorgelegt, ist keine Kaution erforderlich. Wird eine Berufungsjury eingesetzt, ist die Forderung zusammen mit einer Kaution von 60 € einzureichen. Falls der/die Läufer/in Recht hat, werden die 60€ zurückerstattet.

Anderweitige Beanstandungen müssen schriftlich an folgende E-mail Adresse info@zurichmaratonsevilla.es zu Händen des Schiedsrichters und vor dem nachfolgenden Mittwoch des Stattfinden des Rennens, eingereicht werden.

Der Veranstalter wird die Entscheidung des Schiedsrichters innerhalb von spätestens 10 Tagen mitteilen, wobei diese Wertungen dann als entgültig gilt. Bis dahin werden alle Pokale und Preise nur provisorische gelten.

ARTIKEL 9. STARTNUMMERN

Die Startnummern können nur auf der Messe in der Kongresshalle “FIBES” Sevilla abgeholt werden am Freitag, 21. Februar und Samstag, 22. Februar 2025 von 10:00 bis 20:00 Uhr (durchgehend).

Die Abholung der Startunterlagen erfolgt nur gegen Vorlage der Startanmeldung und dem Personalausweises, Reisepasses oder einem offieziellen Lichtbilddokument.

Am Tag der Veranstaltung werden keine Startnummern ausgehändigt.

Der Teilnehmer muss die Startnummern auf Brusthöhe befestigen und während der ganzen Veranstaltung tragen.

Die Startnummern müssen so befestigt werden, daß diese gut sichtbar sind und dürfen nicht geändert werden.

Die Startnummern sind mit einem wegwerfbaren Chip versehen und dürfen weder gefaltet noch geändert werden.

ARTIKEL 10. DISQUALIFIZIERUNG

Grund zur Disqualifizierung:

  • Einreichen von falschen Anmeldedaten (Alter, Wohnort, usw.)
  • Strecke nicht vollständig laufen
  • Nicht-Durchlaufen der Zeiterfassungsposten
  • Startnummer nicht sichtbar auf der Brust tragen oder abgebildete Information verdecken
  • Laufen mit einer Startnummer und/oder Chip eines anderen Läufers
  • Missachtung von Anweisungen der Richter und/oder Personal des Veranstalters
  • Startnummer an einen anderen Läufer zum Kopieren verleihen und damit den Marathon laufen
  • Weigerung zur Dopingkontrolle
  • Unsportliches Verhalten

ARTIKEL 11. VERSORGUNG

Alle Läufer erhalten Rund um die Strecke und am Ziel Verpflegung an den dafür vorgesehenen Punkten. Es gibt folgende Erfrischungspunkte:

  • Kilometer 5, 10, 15: Trinkwasser und Isogetränken
  • Kilometer 20, 25, 30, 35, 40 und Ziel: Trinkwasser, Isogetränken, Müsliriegel und Energie-Gels , Obst, Nüsse, usw.

Ab Kilometer 5 gibt es Zwischenpunkte (d.h.bei Kilometer 7.5, 12.5, 17.5, 22.5, 27.5, 32.5 und 37.5). mit Schwammversorgung mit Schalen zum Einweichen der Schwämme, sowie Trinkwasser und Isogetränke.

ARTIKEL 12. SANITÄTSDIENST

Der Zurich Maratón de Sevilla 2025 verfügt über die notwendigen Ärzte für die Betreung der Läufer während der ganzen Veranstaltung. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmer sich vor dem Rennen einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Alle Teilnehmer erkennen das Risiko bei der Teilnahme an Sportaktivitäten an.

Gleichzeitig erklärt der Läufer, daß er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und es unter eigener Verantwortung tut.

Jeder Läufer der unter Gesundheitsprobleme leidet, ist verpflichtet dem Veranstalter diese vorab schriftlich mitzuteilen und auf der Startnummer ein rotes Kreuz zu markieren sowie Name, Adresse, Telefón und das Gesundheitsproblem anzugeben.Er ist auch (aus Sicherheitsgründen) verpflichtet, dies vor dem Rennen schriftlich mitzuteilen (unter der Angabe der Startnummer).

Die eingesetzen Ärzte sind berechtigt, Läufer aus medizinischen Gründen aus dem Rennen zu nehmen.

ARTIKEL 13. KLEIDERAUFBERWAHRUNG

Der Veranstalter stellt einen Dienst für die Kleiderablage, wo die Läufer ihre Sachen hinterlegen können. Es wird nicht für die hinterlegten Gegenstände gehaftet.

Die Mitarbeiter des Veranstalters der Kleiderablage können von den Läufern verlangen ihre Taschen vor dem Hinterlegen zu öffnen, um den Inhalt zu prüfen. Falls der Läufer dies nicht zulässt, wird der Veranstalter die Tasche zur Annahme verweigern.

ARTIKEL 14. ZUGELASSENE FAHRZEUGE

Die einzigen Fahrzeuge, die das Rennen verfolgen können, müssen von dem Veranstalter die Befugnis bekommen haben. Es ist vollkommen untersagt die Läufer mit irgendeinem Kraftfahrzeug oder Sportgerät zu begleiten (Rollschuhe, Fahrrad, usw.). Der Stadtpolizei Sevillas ist berechtigt diese Begleiter aus dem Rennen zu nehmen. Es steht ein Besenfahrzeug zur Verfügung, damit die Läufer am Rennschluss, die aus irgendeinem Grund oder nicht in der Lage sind das Rennen fortzusetzen, einsteigen oder das Rennen auf Anweisung des Streckenpersonals aufgeben. Oder für die Läufer, die nicht in der Lage sind, den im Zeitplan angegebene Schlusszeit einzuhalten.

ARTIKEL 15. NICHT ZUGELASSENE DEMONSTRATION

Es ist vollkommen untersagt jede Art von Demonstrationen, die die Sicherheit der Teilnehmer sowie die Durchführung der Veranstaltung gefährden können. Die Sicherheitskräfte sind berechtigt diese aus dem Rennen zu nehmen.

ARTIKEL 16. ANNAHME DER BESTIMMUNGEN

Alle Teilnehnehmer erkennen bei der Anmeldung diese BESTIMMUNGEN und die Regelung des Spanischen Leichtathletikverbandes (RFEA) , Andalusischen Leichtathletikverband (FAA), WORLD ATHLETICS, und AIMS an. Bei Zweifelsfällen ist das Urteil des Veranstalters maßgebend.

ARTIKEL 17. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND ABSAGERICHTLINIEN IM ZUSAMMENHANG MIT GESUNDHEITLICHE SITUATION

Die Organisation des Zurich Maratón de Sevilla trifft die notwendigen Maßnahmen, wenn die  gesundheitliche Situation dies erfordert, um unter dem Schutz der zuständigen Gesundheitsbehörden die größtmögliche Sicherheit sowohl der Teilnehmer als auch der medizinischen Versorgung zu gewährleisten, Freiwillige, Öffentlichkeit, Sicherheitskräfte und das gesamte Personal, das die Organisation des Rennen ausmacht

Die Starteinrichtungen, die Ziellinie, die Kleideraufbewahrung, die Verpflegungsstellen, die medizinischen Dienste und die öffentlichen Bereiche können in der Nutzung eingeschränkt oder gemäß dem von den Gesundheitsbehörden bei der Durchführung des Tests festgelegten Protokoll modifiziert werden.

Sollten die Gesundheitsbehörden aufgrund einer Notsituation zum Zeitpunkt des Rennens entscheiden, die Teilnehmerzahl auf eine niedrigere als die Anmeldungenzahl zu beschränken oder im Extremfall das Rennen abzusagen, bietet die Organisation den betroffenen Läufern folgenden Optionen:

  • Verschiebung Ihrer Anmeldung auf die nächste Ausgabe, and dem das Rennen durchgeführt wird.
  • Beantragung zur Rückerstattung des Betrags Ihrer Anmeldung, der je nach Anmeldedatum bis zur der Absage der Veranstaltung, wie folgt lautet:
  • Erfolgt die Absage vor dem 1. Februar 2025, wird 90% der Anmeldegebühr zurückerstattet.
  • Bei einer Absage zwischen dem 2. und 17. Februar 2025 wird 70 % der Anmeldegebühr zurückerstattet.
  • Erfolgt die Absage zwischen dem 18. und 23. Februar 2025, wird 50% der Anmeldegebühr zurückerstattet.

ARTIKEL 18. ANNAHME FÜR VERÖFFENTLICHUNGEN (DATENSCHUTZ-POLICY)

Für die Einhaltung der Bestimmungen im ARTIKEL 5 des Gesetzes 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz von personenbezogenen Daten, informieren wir Sie, daßIhre persönlichen Daten unter der Verantwortung des Städtischen Sportinstitut Sevilla (Instituto Municipal de Deportes de Sevilla) und von Sport Life Ibérica SA bearbeitet und in Dateien gespeichert werden. Diese Datensammlung wird bei der spanischen Datenschutzagentur (Agencia Española de Protección de Datos) angemeldet. Die Bearbeitung und Abspeicherung der persönlichen Daten hängt mit der Anmeldung der Teilnehmer zusammen, sowie für Mitteilungen in Bezug des Stadtmarathons Sevilla an diese.

Das Städtische Sportinstitut Sevilla (Instituto Municipal de Deportes de Sevilla) und Sport Life Ibérica SA verpflichten sich, die Bestimmungen technisch und organisatorisch für Sicherheitsmaßnahmen im Gesetzt 3/2018 vom 5. Dezember für den Schutz personenbezogener Daten und digitaler Rechte, zu erfüllen.

Die personenbezogenen Daten sowie die möglichen Bilder, die während der Laufveranstaltung gemacht werden können, werden nur für den Zweck der Verbreitung der Veranstaltung sowie die Veröffentlichung der Endergebnisse, wo nur der Vorname, Name, Klasseneinteilung und Staatsangehörigkeit erscheint.

Gleichzeitig, da das Rennen im nationalem und internationalem Kalender des Spanischen Leichtathletikverbandes (Real Federación Española de Atletismo) und vertraglich mit dem Unternehmen der Datenberarbeitung vereinbart, wird die Veranstaltung geschäftlich wie folgt ausdrücklich genutzt werden: Weiterleitung der Daten an den Spanischen Leichtathletikverbandes (Real Federación Española de Atletismo) für eigene Zwecke, Verwendung von Bildern, die während der Veranstaltung gemacht wurden, um diese in irgendeinem Format zu veröffentlichen (Printmedien, Internet, Mitteillungen, Videos, etc.) wird hiermit ausdrücklich zugestimmt.

Bei der Anmeldung erklären Sie sich über die hier aufgeführten Bedingungen informiert zu sein und sind damit einverstanden, daß Ihre persönlichen Daten für die vorgenannten Zwecke genutzt werden.

Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch in Anspruch nehmen und schriftlich an folgende Adresse mitteilen:

Instituto Municipal de Deportes de Sevilla

Edificio SIPS, Parque Empresarial Arte Sacro de Sevilla

c/ Química, s/n (esquina con c/ Astronomía),

41015–Sevilla.

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